(luft)fotografie

Es ist eigentlich eine Kleinigkeit: ein paar Klicks im Netz und man ist nach wenigen Tagen Besitzer einer Drohne oder auch im Fachjargon ULS (Unbemanntes LuftfahrtSystem) genannt.

Die Freude über dieses Fluggerät vergeht spätestens dann, wenn man(n) sich mit der rechtlichen Seite auseinandersetzt.

Nach wochenlangen Recherchen

  • in einschlägigen Foren

  • bei der Deutschen Flugsicherung (DFS)

  • dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

  • und nach Telefonaten mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr im Saarland

habe ich mich trotz vieler Hürden dazu entschlossen, Drohnenflüge für Fotos und Videos anzubieten.

Und dass mein Wohnort auch noch in der sog. Kontrollzone des Flughafens Saarbrücken liegt, macht das ganze nicht einfacher.

Dennoch freue ich mich auf Ihre Anfragen für Luftbilder und Videos. Die Qualität, die die Mavic Air 2 bietet, entschädigt für alles, was man vorher beachten muss.

Gerne informiere ich Sie über mögliche Szenarien.

Hier können Sie sich einen kurzen Film über die ersten Flüge ansehen.

In den kommenden Wochen werden mehr Beispiele dazu kommen.

Film ansehen
Fluggerät dji Mavic Air 2

Fluggerät dji Mavic Air 2

Technische Daten:

- Gewicht 570 g
- Flugzeit bis zu 34 Minuten je Akku (3 vorhanden)
- Fotos 12 und 48 Megapixel
- Video 4K Ultra HD
- Drei Achsen Gimbal

Theoretische Flugdaten gem. Hersteller:

- Max. Flughöhe ü. d. M. 5000 m

- Max. Flugreichweite 18,5 km

Gem. z. Zt. gültiger Drohnenverordnung darf in Deutschland nur auf Sicht mit einer max. Flughöhe von 120 m geflogen werden. Hierzu gelten zusätzlich verschiedene Einschränkungen. Ab dem 01.01.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, demnach ist für mein Fluggerät mind. ein EU-Kompetenznachweis A1 / A3 erforderlich, je nach Flugvorhaben auch ein EU-Fernpiloten-Zeugnis A2.